NACHHALTIGKEITSSTANDARDS

Entwurf eines europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Am 21. April 2021 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Eine der wichtigsten Bestimmungen des CSRD ist, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, gemäß den von der Europäischen Kommission als delegierte Rechtsakte angenommenen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) auf der Grundlage der technischen Beratung durch die EFRAG Bericht erstatten müssten.

 

Von Dezember bis Februar 2022 genehmigte die Generalversammlung der EFRAG ihre erweiterte Mitgliedschaft, einschließlich Organisationen eines neuen Kapitels zivilgesellschaftlicher Organisationen, das in die Mitgliedschaft der EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungssäule aufgenommen wurde. Am 15. März 2022 genehmigte die EFRAG-Generalversammlung außerdem die EFRAG-Standardeinstellung für die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Due Process Procedures).

 

Parallel zur Governance-Reform und um sicherzustellen, dass der neue SRB der EFRAG in der Lage ist, der Europäischen Kommission seine technische Beratung rechtzeitig vorzulegen, damit die Europäische Kommission ihre eigene Frist zur Annahme des ersten Satzes von ESRS einhalten kann, wurde die PTF-NFRS von der EFRAG auf Empfehlung von Kommissar McGuinness eingeladen, mit der Erstellung einer ersten Reihe von ESRS-Entwürfen auf der Grundlage des CSRD-Mandats zu beginnen. Um die ehrgeizigen Fristen für die Einreichung des ersten ESRS-Entwurfs bei der Europäischen Kommission bis November 2022 einzuhalten und von einer möglichst langen öffentlichen Konsultationsfrist zu profitieren, war es entscheidend, dass die öffentliche Konsultation zu den Exposure Drafts (EDs) des ersten Reihe von ESRS so bald wie möglich eingeführt werden.

 

Der EFRAG SRB und der EFRAG SR TEG werden die EDs parallel zur öffentlichen Konsultation und nach der Übergabe durch den PTF-ESRS prüfen. Zusammen mit den Beiträgen und Ergebnissen der öffentlichen Konsultation wird der SRB der EFRAG, unterstützt durch die EFRAG SR TEG, dem endgültigen ersten Satz von ESRS-Entwürfen zustimmen, der der Europäischen Kommission vorgelegt werden soll. In Anbetracht des sehr engen Zeitrahmens und der verfügbaren Ressourcen hat der PTF-ESRS der Erstellung der ESRS-Entwürfe Priorität eingeräumt. Die Kosten-Nutzen-Analyse, die ein wichtiger Aspekt des Standardentwicklungsprozesses ist, wird von der EFRAG parallel zur öffentlichen Konsultation durchgeführt, damit der vom EFRAG SR TEG unterstützte SRB der EFRAG in der Lage ist, eine vollständige technische Beratung der Europäischen Kommission gemäß dem CSRD-Vorschlag zu leisten. 

 

EDs wurden auf der Grundlage des CSRD-Gesetzesvorschlags vom April 2021 erstellt, da zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung der endgültige Text der Richtlinie noch nicht verfügbar ist, da die laufenden Gesetzgebungsverhandlungen zwischen Europäischem Rat und Parlament ausstehen. Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Principal Adverse Impact Metrics (PAI KPIs) sind Indikatoren, die von Finanzmarktteilnehmern, die der SFDR unterliegen, gemeldet werden müssen. Damit Finanzmarktteilnehmer solche Indikatoren von ihren Kunden erheben können, sind diese SFDR-PAI-KPIs, wie sie in den von der Europäischen Kommission am 6. April 2022 verabschiedeten Regulatory Technical Standards (RTS) definiert sind, in den Exposure Drafts enthalten und speziell gekennzeichnet als SFDR PAI KPIs.

Mit dem Ziel, die bisherigen Erfolge bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu nutzen und zu konsolidieren, berücksichtigte der PTF-ESRS die Lehren aus der Umsetzung der aktuellen europäischen Gesetzgebung, der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD), der bestehenden zugehörigen Richtlinien und der bewährten Verfahren, die in einem solchen Kontext entwickelt wurden. Auch mit anderen führenden internationalen Initiativen wurde ein robuster und konstruktiver Dialog geführt, unabhängig davon, ob ein Kooperationsabkommen formalisiert wurde, mit dem gemeinsamen Ziel, sowohl den Ansatz als auch die Ziele gegenseitig zu verstehen und nach Wegen zu suchen, um Kompatibilität und Konvergenz zu erleichtern, wo immer dies möglich ist.

 

Diesem Ansatz folgend werden Normen nach Kategorien organisiert, die sich alle ergänzen und miteinander interagieren. Es gibt drei Kategorien von Standards:

  • Die Querschnittsnormen decken die allgemeingültigen Bestimmungen ab
  • Aktuelle Standards decken ein bestimmtes Nachhaltigkeitsthema oder -unterthema ab
  • Die ESRS-Architektur sieht die Ausarbeitung sektorspezifischer Standards vor, die in dieser Konsultation nicht enthalten sind.

 

Die bei dieser öffentlichen Konsultation eingereichten ESRS-Entwürfe folgen diesem schrittweisen Ansatz und enthalten folglich weder KMU-angemessene Standards noch sektorspezifische Standards. Solche Standards befinden sich noch in der Entwicklung und werden so bald wie möglich einer separaten öffentlichen Konsultation unterzogen.

 

Weitere Informationen zum Entwurf der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards finden Sie unter dem link.