Im vergangenen November stimmte der International Accounting Standards Board (IASB) dafür, den ausschließlichen Wertminderungsansatz bei der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten beizubehalten. Der IASB erörterte nicht, ob das Impairment-Only-Modell oder das Amortisationsmodell konzeptionell überlegen sei, sondern ob es zwingende Hinweise gebe, die den Wechsel von einem Modell zum anderen rechtfertigten.