Um die Klima- und Energieziele der Europäischen Union aus dem europäischen Green Deal zu erfüllen, ist es entscheidend, Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu richten.
Am 14. Dezember 2022 hat die Europäische Union die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) verabschiedet.
Nachhaltige Entwicklung steht seit langem im Zentrum der europäischen Politik, und die Europäische Union hat dieses erwartete Geschäftsfeld nicht ausgelassen. Heutzutage versuchen Unternehmen zunehmend, ihre Kräfte zu bündeln, um neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen und sich einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit zuzuwenden.
Der Umgang mit dem Thema Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG, eng. environmental, social, governance) ist eine komplexe Herausforderung für mittelständische Unternehmen und ihr Ansatz zur Umsetzung der ESG-Strategie hängt von der Größe des Unternehmens, der Art des Geschäfts und den Prioritäten der Interessengruppen ab. Verschiedene Interessengruppen erwarten, dass ESG-Themen in den Geschäftsbetrieb eingebettet werden, da Änderungen in den Vorschriften alle Unternehmen dazu verpflichten, entsprechende Berichte vorzulegen, beispielsweise zu Treibhausgasemissionen (THG) in der Lieferkette, was bedeutet, dass Unternehmen eine solide ESG-Position definieren und eine transparente Berichterstattung umsetzen sollten.
Ab 2024 wird die Corporate Sustainability Reporting (CSRD)-Richtlinie alle großen Unternehmen dazu verpflichten, über Nachhaltigkeitspolitik und -leistung zu berichten. Im April 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie vor, die eine verpflichtende Berichterstattung über die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit sowie eine unabhängige Garantie für die präsentierten nichtfinanziellen Informationen vorschreibt.
Am 21. April 2021 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Eine der wichtigsten Bestimmungen des CSRD ist, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, gemäß den von der Europäischen Kommission als delegierte Rechtsakte angenommenen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) auf der Grundlage der technischen Beratung durch die EFRAG Bericht erstatten müssten.