Der Ausschuss für Rechnungslegungsstandards hat den Beschluss über Änderungen des Beschlusses über die Veröffentlichung der kroatischen Rechnungslegungsstandards (Amtsblatt Nr. 105/20) angenommen, in dem festgelegt wurde, welche allgemeinen Informationen Mikro- und Kleinunternehmer in den Erläuterungen zum Jahresabschluss anzuführen haben. Durch den Beschluss wird auch festgelegt, welche Informationen Mikro- und Kleinunternehmer nicht ausweisen müssen.
Starke Veränderungen, einschließlich Urbanisierung, Demografie und das Streben nach Nachhaltigkeit, eröffnen neue Herausforderungen und Chancen für die globale Immobilien- und Baubranche. Die Bauindustrie in einigen europäischen Ländern wie Deutschland, Dänemark, Schweden und Polen (und Kroatien) hatte während der Pandemie keine größeren Probleme, aber diejenigen Länder, die bereits 2021 unter den „Pandemie-Auswirkungen“ litten, erhielten zurück, was sie verloren hatten, und sogar mehr. Jetzt erwarten die meisten Länder Wachstum im Jahr 2022.
Der Jahresabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2022 (im Folgenden: Halbjahresabschluss) wird eingereicht von: