Im vergangenen November stimmte der International Accounting Standards Board (IASB) dafür, den ausschließlichen Wertminderungsansatz bei der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten beizubehalten. Der IASB erörterte nicht, ob das Impairment-Only-Modell oder das Amortisationsmodell konzeptionell überlegen sei, sondern ob es zwingende Hinweise gebe, die den Wechsel von einem Modell zum anderen rechtfertigten.
Vor 20 Jahren änderten das Financial Accounting Standards Board (FASB) und das International Accounting Standards Board (IASB) die bis heute heiß diskutierte Goodwill-Bilanzierung. Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes stellt sich zwangsläufig die Frage, was ein Unternehmen wertvoller macht als ein anderes. Diese Frage spricht auch für die Bedeutung der Ermittlung des Unternehmenswerts durch Bewertung, aber auch für die Notwendigkeit, die Marktposition des Unternehmens im Bewertungsprozess zu respektieren, da der Markt in jedem Fall ein Schiedsrichter bei der Ermittlung des tatsächlichen Werts des Unternehmens sein muss.